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Keuchhustenimpfung für Erwachsene: Wann auffrischen – und was gilt vor der Geburt eines Babys?

Ein Husten, der Wochen bleibt, wird bei Erwachsenen leicht als Nachklang einer Erkältung abgetan. Gerade im Herbst und Winter lohnt sich der Blick auf den Keuchhustenschutz, besonders wenn ein Baby unterwegs ist oder bald zur Familie gehört.

Keuchhustenimpfung für Erwachsene: Wann auffrischen – und was gilt vor der Geburt eines Babys? KI-generiert

Gut zu wissen

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei anhaltenden, starken oder ungewöhnlichen Beschwerden lassen Sie sich ärztlich untersuchen.

Inhalt dieses Beitrags
  1. Warum Keuchhusten bei Erwachsenen oft übersehen wird
  2. Wann Erwachsene ihre Keuchhustenimpfung auffrischen sollten
  3. Keuchhustenimpfung in jeder Schwangerschaft
  4. Was für Partner, Geschwister und Großeltern gilt
  5. Impfpass prüfen: So gehen Sie praktisch vor
  6. Was die Impfung leisten kann und was nicht
  7. Bei langem Husten nicht nur abwarten

Wenn ein Husten nach zwei oder drei Wochen nicht verschwindet, denken viele zunächst an eine verschleppte Erkältung. Keuchhusten kann sich bei Erwachsenen tatsächlich genau so zeigen: nicht unbedingt mit dem typischen keuchenden Einatmen, sondern als hartnäckiger, anfallsartiger Husten. Das ist nicht nur für die betroffene Person belastend. Für ungeimpfte Säuglinge kann eine Ansteckung besonders gefährlich sein. Ein aktueller Impfschutz ist deshalb auch eine Form des Schutzes für Menschen im engen Umfeld.

Warum Keuchhusten bei Erwachsenen oft übersehen wird

Keuchhusten wird durch Bakterien verursacht und medizinisch Pertussis genannt. Anders als bei vielen gewöhnlichen Erkältungen kann der Husten über Wochen anhalten. Erwachsene haben dabei häufig keine auffälligen Hustenanfälle mit dem bekannten keuchenden Geräusch. Manche bemerken vor allem Reizhusten nachts, Hustenattacken bei Belastung oder Husten bis zum Würgereiz.

Ein langwieriger Husten bedeutet allerdings nicht automatisch Keuchhusten. Auch ein Husten nach einem Virusinfekt kann länger bestehen bleiben. Wann eine Abklärung sinnvoll ist und welche Warnzeichen gelten, lesen Sie auch im Beitrag Husten nach Erkältung: Wie lange ist er normal , und wann sollte er abgeklärt werden?.

Pertussis ist ansteckend, insbesondere in der frühen Krankheitsphase. Erwachsene können die Infektion unbemerkt an Säuglinge weitergeben. Bei Babys kann Keuchhusten schwere Atemprobleme verursachen. Das erklärt, warum die Impfempfehlungen rund um Schwangerschaft und Geburt besonders konkret sind.

Wann Erwachsene ihre Keuchhustenimpfung auffrischen sollten

Für Erwachsene empfiehlt die Ständige Impfkommission grundsätzlich eine einmalige Keuchhustenimpfung. Sie wird üblicherweise als Kombinationsimpfung gegeben, die zugleich gegen Tetanus und Diphtherie schützt. Praktisch wird die Keuchhustenkomponente bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Auffrischung verwendet.

Die Tetanus-Diphtherie-Impfung wird im Erwachsenenalter in der Regel alle zehn Jahre aufgefrischt. Wer als Erwachsener noch keine Impfung mit Keuchhustenkomponente erhalten hat, sollte dies beim nächsten Impftermin ansprechen. Das gilt auch dann, wenn im Impfpass zwar Tetanusimpfungen stehen, aber nicht erkennbar ist, ob eine Pertussis-Kombinationsimpfung dabei war.

Wichtig ist die Unterscheidung: Für die meisten Erwachsenen ist nicht automatisch bei jeder Tetanus-Diphtherie-Auffrischung erneut eine Keuchhustenimpfung vorgesehen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, vor allem in der Schwangerschaft und bei engem Kontakt zu Neugeborenen.

Einen Überblick über Standardimpfungen im Erwachsenenalter bietet auch unser Beitrag Impfungen für Erwachsene: Was ist nötig?.

Keuchhustenimpfung in jeder Schwangerschaft

Schwangeren wird eine Keuchhustenimpfung in jeder Schwangerschaft empfohlen, unabhängig davon, wann die letzte Impfung erfolgt ist. Das gilt also auch, wenn zwischen zwei Schwangerschaften nur wenig Zeit liegt.

Der übliche Zeitraum liegt zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche. Wenn ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt besteht, kann die Impfung früher in der Schwangerschaft erfolgen. Den passenden Zeitpunkt besprechen Sie am besten mit Ihrer gynäkologischen Praxis.

Der Grund für diese Empfehlung ist der direkte Schutz des Babys in den ersten Lebensmonaten: Nach einer Impfung der Mutter werden Antikörper über die Plazenta übertragen. Das Kind erhält dadurch einen zeitlich begrenzten Schutz, bis es selbst gemäß Impfplan geimpft werden kann.

Die Impfung der Mutter in der Schwangerschaft schützt das Neugeborene verlässlicher als eine Impfung erst nach der Geburt. Wird die Impfung erst im Wochenbett nachgeholt, ist sie dennoch für den Schutz der Mutter sinnvoll. Antikörper für das bereits geborene Baby können auf diesem Weg aber nicht mehr in vergleichbarem Maß vor der Geburt übertragen werden.

Was für Partner, Geschwister und Großeltern gilt

Neben der Impfung in der Schwangerschaft kann das Umfeld eines Babys zum Schutz beitragen. Das wird manchmal als „Kokonstrategie“ bezeichnet. Gemeint ist: Menschen, die engen Kontakt zum Neugeborenen haben werden, sollen ihren Keuchhustenschutz überprüfen lassen.

Das betrifft insbesondere:

  • den anderen Elternteil
  • Geschwister, sofern ihr Impfschutz nicht altersgemäß vollständig ist
  • Großeltern oder andere regelmäßig betreuende Angehörige
  • Personen, die das Baby häufig und eng versorgen werden

Wer engen Kontakt zu einem Säugling haben wird und in den vergangenen zehn Jahren keine Keuchhustenimpfung erhalten hat, sollte sich ärztlich beraten lassen. Idealerweise erfolgt die Impfung spätestens vier Wochen vor der Geburt, damit der Körper ausreichend Zeit hat, einen Schutz aufzubauen.

Die Impfung des Umfelds ersetzt die Impfung in der Schwangerschaft nicht. Sie ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme. Denn auch bei guter Planung lässt sich nicht jeder Kontakt und jede mögliche Ansteckung vermeiden.

Impfpass prüfen: So gehen Sie praktisch vor

Der einfachste erste Schritt ist ein Blick in den Impfpass. Suchen Sie nach Einträgen mit den Abkürzungen „Tdap“ oder „Tdap-IPV“. Diese Impfstoffe enthalten neben Tetanus und Diphtherie auch eine Keuchhustenkomponente, bei „Tdap-IPV“ zusätzlich Schutz gegen Polio.

Wenn der Impfpass fehlt oder Einträge unklar sind, ist das kein Grund zur Panik. Hausarztpraxis, gynäkologische Praxis oder Impfsprechstunde können den Impfstatus mit Ihnen einordnen. Häufig lässt sich anhand vorhandener Unterlagen klären, welche Impfung zuletzt dokumentiert wurde. Ist das nicht möglich, wird individuell entschieden, wie weiter vorzugehen ist.

Diese Checkliste hilft vor einem Termin:

  • Impfpass oder vorhandene Impfnachweise mitnehmen
  • Bei Kinderwunsch oder Schwangerschaft den errechneten Geburtstermin nennen
  • Bei engem Kontakt zu einem Baby den geplanten Zeitraum angeben
  • Frühere Impfreaktionen und bekannte Allergien ansprechen
  • Bei akutem Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl den Termin vorher mit der Praxis abstimmen

Eine leichte Erkältung ohne Fieber ist häufig kein Grund, eine Impfung grundsätzlich zu verschieben. Entscheidend ist der individuelle Zustand. Mehr dazu lesen Sie in Grippeimpfung trotz Erkältung: Wann kann ich mich impfen lassen?.

Was die Impfung leisten kann und was nicht

Die Keuchhustenimpfung senkt das Risiko, selbst schwer zu erkranken und andere anzustecken. Kein Impfstoff schützt jedoch in jeder Situation vollständig und dauerhaft. Der Schutz lässt mit der Zeit nach, weshalb die Empfehlungen für bestimmte Lebensphasen und Risikosituationen so wichtig sind.

Auch eine durchgemachte Keuchhustenerkrankung hinterlässt keinen lebenslangen sicheren Schutz. Wer bereits einmal Keuchhusten hatte, sollte deshalb den Impfstatus dennoch ärztlich prüfen lassen.

Typische Impfreaktionen sind vorübergehende Schmerzen, Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle. Manche Menschen fühlen sich für kurze Zeit müde oder haben Kopf- und Gliederschmerzen. Stärkere oder länger anhaltende Beschwerden sollten ärztlich abgeklärt werden.

Bei langem Husten nicht nur abwarten

Bei länger anhaltendem Husten kann eine ärztliche Einschätzung sinnvoll sein, besonders wenn Hustenanfälle stark sind, nachts zunehmen oder Erbrechen auslösen. Auch nach engem Kontakt zu einer Person mit bestätigtem Keuchhusten sollten Sie sich zeitnah an eine Praxis wenden.

Für Säuglinge gilt besondere Vorsicht. Wenn ein Baby Husten, Atempausen, eine bläuliche Verfärbung von Lippen oder Haut, Trinkschwäche oder auffällige Erschöpfung zeigt, sollte es umgehend medizinisch beurteilt werden. Bei akuten Atemproblemen ist der Notruf angebracht.

Keuchhusten ist kein Thema, das nur Kinder betrifft. Gerade weil die Erkrankung bei Erwachsenen oft unspezifisch beginnt, ist der Blick in den Impfpass sinnvoll. Wer seine Standardimpfungen regelmäßig prüfen lässt und eine Schwangerschaft oder die Geburt eines Babys rechtzeitig einplant, kann eine einfache, gut etablierte Vorsorgemaßnahme nutzen.

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